Liquiditätsverordnung: ein wichtiges Thema für Finanzinstitute
Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sind durch die Liquiditätsverordnung verpflichtet stets genügend liquide Mittel zur Verfügung zu haben. Liquide Mittel bezeichnen dabei alle Vermögenswerte, welche ein Unternehmen zur sofortigen Zahlung verwenden kann, also zum Beispiel Bargeld, Bankguthaben (Einlagen), Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks. Liquide Mittel dienen zur Deckung aller laufenden Kosten, wie zum Beispiel Gehälter, Miete oder Lieferantenrechnungen. Je nach Tätigkeit des Unternehmens berechnet sich die notwendige Höhe der Liquidität. Ein international agierendes Unternehmen kann seine Liquidität durch für die Außenwirtschaft geeignete Varianten des Factorings verbessern.
Die Auswirkungen und Anforderungen der Liquiditätsverordnung in Deutschland
Die Liquiditätsverordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) legt den Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten daher bestimmte Verpflichtungen auf, durch die deren uneingeschränkte Zahlungsfähigkeit gesichert werden soll.
Sinn dieser Verordnung ist es, dass Institute immer über ausreichend Zahlungsmittel verfügen, um ihren kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Laut der Bafin sind Institute dann ausreichend liquide, wenn die innerhalb eines Monats verfügbaren Zahlungsmittel die in diesem Zeitraum fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht unterschreiten.
Die LiqV, welche vom Bundesministerium der Finanzen zusammen mit der Deutschen Bundesbank erlassen wurde, konkretisiert, dass die verschiedenen Institute ihre Mittel so anlegen oder investieren müssen, dass sie jederzeit ausreichend zahlungsfähig sind. Ob die Liquidität eines Instituts ausreichend ist oder nicht, ermittelt und beurteilt die Bafin mit Hilfe der Liquiditätsverordnung. Darüber hinaus behält sich die Bafin vor, über die Vorgaben der LiqV hinausgehende Liquiditätsanforderungen zu stellen, um die nachhaltige Liquidität des Instituts zu sichern. Generell gilt, dass die Meldungen zur Liquiditätsverordnung im monatlichen Turnus bis zum Monatsende hin erfolgen (vergleiche dazu Meldevordruck LV1 und LV2) und nach dem jeweiligen Meldestichtag bis zum 15. Geschäftstag des entsprechenden Folgemonats bei der Deutschen Bundesbank eingereicht werden müssen.
Verschärfte Liquiditätsverordnung in der Schweiz
Die Schweiz hat 2022 ihre Liquiditätsanforderungen hochgeschraubt. Es wurde beschlossen, dass alle Schweizer Großbanken ab dem 1. Juli 2022 für eine Liquiditätskrise von mindestens 90 Tagen gewappnet sein müssen. Mit diesem Beschluss soll sichergestellt werden, dass die Banken in Krisensituationen mögliche Liquiditätsschocks absorbieren und über genügend Mittel für eine Liquidation oder Sanierung verfügen. Vor diesem Beschluss mussten die Banken lediglich für eine Liquiditätskrise von 30 Tagen vorbereitet sein. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) kann hier zusätzlich institutsspezifische Zuschläge erheben.
Wie wird die Liquidität grundsätzlich bestimmt?
Am Ende eines jeden Kalendermonats berechnen die Institute die sogenannte Liquiditätskennzahl. Die Liquiditätskennzahl sagt aus, ob ein Institut liquide ist oder nicht. Sie berechnet sich aus dem Verhältnis der verfügbaren Zahlungsmittel innerhalb eines Monats (erstes Laufzeitband) und der im selben Zeitraum abrufbaren Zahlungsverpflichtungen (Ein-Monats-Kennzahl). Ein Institut gilt als ausreichend liquide, wenn die Liquiditätskennzahl größer oder gleich 1 ist. Dieser Richtwert ist jederzeit einzuhalten. Um eine Prognose der Liquiditätssituation über das erste Laufzeitband hinaus zu erhalten, berechnen die Institute die drei sogenannten Beobachtungskennzahlen. Diese geben Auskunft darüber, ob die Liquidität auch im zweiten (Zeitraum 1-3 Monate), dritten (Zeitraum 3-6 Monate) und vierten (in über 6-12 Monaten) Laufzeitband wahrscheinlich gewährleistet ist. Darüber hinaus sind die drei entsprechenden Liquiditätsgrade zu berechnen, beziehungsweise zu melden.
Berechnung des Liquiditätsgrads zur Überprüfung der liquiden Mittel
Um die liquiden Mittel eines Unternehmens, zu überprüfen, muss der Liquiditätsgrad berechnet werden. Hier gibt es insgesamt drei verschiedene Liquiditätsgrade, zwischen denen unterschieden wird:
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Der erste Liquiditätsgrad befasst sich mit der Barliquidität. Für diesen Liquiditätsgrad werden alle liquiden Mittel den kurzfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von maximal einem Jahr gegenübergestellt. Hierbei handelt es sich um liquide Mittel, welche zur sofortigen Zahlung verwendet werden, wie zum Beispiel Bargeld und Kassenbestände in Euro, Bankguthaben und schnell liquidierbare Vermögensgegenstände.
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Der zweite Liquiditätsgrad befasst sich mit dem Verhältnis zwischen allen liquiden Mitteln und allen kurzfristigen Unternehmensforderungen, sprich Forderungen mit einer Restlaufzeit von ein bis fünf Jahren wie zum Beispiel aus Vermietungen, Lieferungen und Leistungen.
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Für den dritten Liquiditätsgrad wird das gesamte Umlaufvermögen, also alle liquiden Mittel, kurzfristigen Forderungen, Lagerbestände und unfertige Produktionen, unabhängig davon, wie schnell sich diese in Bargeld umwandeln lassen, den Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren gegenübergestellt.
So geben die Liquiditätsgrade eine grobe Einschätzung darüber, wie zahlungsfähig ein Unternehmen ist.
Effizientes und nachhaltiges Meldewesen mit GFT
GFT ist der richtige Partner an Ihrer Seite für ein effizientes und nachhaltiges Meldewesen. Die Liquiditätsverordnung bringt viele komplexe Herausforderungen mit sich. 2016 wurde von der Bankenaufsicht eine Hinweisgeberstelle eingerichtet und veröffentlicht, die dabei helfen soll, Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Reglungen aufzudecken. Dies ist ein großes Risiko für Unternehmen, welche sich nicht 100-prozentig an die vorgegebenen Reglungen halten, und kann sich negativ auf die Bonitätsbeurteilung in der Bonitätsanalyse auswirken. Gerade deswegen ist es wichtig, einen kompetenten Partner zu haben, der in allen Bereichen der Liquidität über das nötige Know-how sowie viel Erfahrung verfügt und das richtige Lösungs-Management mitbringt. Wir beraten Sie dafür jederzeit gerne individuell und ganzheitlich!