MiCA: Auswirkungen auf die Finanzbranche
Betroffen vom Anwendungsbereich der MiCA-Verordnung sind Marktteilnehmer, auch als Virtual Asset Service Provider (VASP) bezeichnet, die gemäß Art. 2 Abs. 1 MiCA in der „Union Kryptowerte ausgeben oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten erbringen“. Neben Kryptodienstleistern wie Handelsplattformen sind insbesondere Finanzinstitute wie Banken und Wertpapierinstitute von der Markets in Crypto Asset Regulation (MiCA) betroffen.
Doch welche Auswirkungen hat die MiCA auf die Finanzbranche?
Betroffen vom Anwendungsbereich der MiCA-Verordnung sind Marktteilnehmer, auch als Virtual Asset Service Provider (VASP) bezeichnet, die gemäß Art. 2 Abs. 1 MiCA in der „Union Kryptowerte ausgeben oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten erbringen“. Nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 9 MiCA umfassen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten insbesondere:
- Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Dritte
- Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte
- Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte oder gegen Nominalgeldwährungen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind
- Ausführung, Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Dritte
- Beratung zu Kryptowerten
Neben Kryptodienstleistern wie Handelsplattformen sind insbesondere Finanzinstitute wie Banken und Wertpapierinstitute von der Markets in Crypto Asset Regulation (MiCA) betroffen.
Welche Auswirkungen hat MiCA auf die Finanzbranche?
Mit der Einführung von MiCA kommen eine Menge regulatorischer Anforderungen und Compliance-Verpflichtungen auf Krypto-Dienstleister und Banken zu, um ein hohes Maß an Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten. Für die Ausgabe, den Tausch und die Verwahrung von Kryptowerten und ihre Zulassung zum Handel gelten strenge Transparenz- und Offenlegungspflichten (Art. 1 Abs. 1 lit. a MiCA), Verbraucherschutzvorschriften (Art. 1 Abs. 1 lit. d MiCA) sowie Maßnahmen zur Verhinderung von Marktmissbrauch. Das Ziel dabei ist die Gewährleistung der Integrität der Märkte für Kryptowerte (Art. 1 Abs. 1 lit. e MiCA).
Europaweite Vorschriften
Des Weiteren werden mit dieser Verordnung europaweite Vorschriften festgelegt. Diese regulieren die Zulassung und Beaufsichtigung von Anbietern von Krypto-Dienstleistungen, Emittenten wertreferenzierter Token und Emittenten von E-Geld-Token (Art. 1 Abs. 1 lit. b MiCA) sowie den Betrieb, die Organisation und die Unternehmensführung von Emittenten wertreferenzierter Token, Emittenten von E-Geld-Token und Anbietern von Krypto-Dienstleistungen (Art. 1 Abs. 1 lit. c MiCA).
Handel mit Kryptowerten wird erlaubnispflichtig
Durch die MiCA-Verordnung wird der Handel mit Kryptowerten in ganz Europa erlaubnispflichtig. In vielen EU-Mitgliedsstaaten bestand bisher lediglich die Pflicht zur Registrierung und zur Nachweiserbringung, dass man über eine wirksame Geldwäscheprävention verfügt. Emittenten von Kryptowerten sind durch MiCA verpflichtet ein Whitepaper herauszugeben. Dieses muss detaillierte Informationen zum ausgegebenen Kryptowert und zum Emittenten enthalten und bei der zuständigen Aufsichtsbehörde notifiziert und veröffentlicht werden. Einer Genehmigung bedarf es ausdrücklich nicht.
Chancen für Banken durch MiCA
Durch das sogenannte EU-Passporting müssen Krypto-Dienstleister künftig nur ein Erlaubnisverfahren in der EU durchlaufen. Wer also in Zypern eine MiCA-Erlaubnis erwirbt, kann sie auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten nutzen. Der bisherige Flickenteppich wird durch einen harmonisierten Rechtsrahmen abgelöst. Die MiCA-Verordnung schafft zugleich eine klare regulatorische Struktur sowie größere Rechtssicherheit und damit einhergehend eine europaweite Skalierung von kryptobezogenen Use-Cases. Mit der Erschließung neuer Geschäftsfelder ergeben sich für Banken neue Einnahmequellen. Weitere Geschäftsmodelle eröffnen sich und aufgrund zunehmender Kundennachfrage wird sich das Dienstleistungsportfolio stetig erweitern. Banken, die die MiCA-Vorschriften frühzeitig umsetzen, können sich erfolgreich auf dem europäischen Markt platzieren, sowie ihre Wettbewerbsfähigkeit aufgrund eines signifikanten Erfahrungsvorsprungs ausbauen.
Wo Licht ist, ist auch Schatten: Mit der Umsetzung strenger regulatorischer Anforderungen, einschließlich der Geldwäschebekämpfung (AML) und der Identitätsprüfung (KYC), sind auch höhere Kosten verbunden, um die Compliance-Vorschriften einzuhalten. Sich an diesen hohen regulatorischen Hürden messen zu lassen eröffnet Banken die Möglichkeit als vertrauenswürdiger und ehrlicher Makler aufzutreten und wahrgenommen zu werden. Das nachhaltige Vertrauen in Banken und Finanzinstitute ist vor dem Hintergrund unzähliger Firmenpleiten der Kryptobranche (Three Arrows Capital, Celsius, FTX, Silicon Valley Bank) umso wichtiger. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wie sollten Banken auf die MiCA reagieren?
Banken sollten bereits frühzeitig prüfen welche Auswirkungen die neue Kryptoregulierung auf den Geschäftsbetrieb haben wird, um genügend Handlungsspielraum zu haben, bevor die MiCA-Verordnung Mitte bzw. Ende 2024 gelten wird. Welche Chancen und Risiken gehen mit der Integration von Krypto-Dienstleistungen in ihr Geschäftsportfolio einher? Welche Kryptowerte (z.B. Currency Coins, Stable Coins oder Utility Token) wollen sie Kunden anbieten? Erfordert dies die Veröffentlichung eines Whitepapers? Brauchen sie neue oder ergänzende Lizenzen? Erfüllen sie die regulatorischen Anforderungen hinsichtlich AML und KYC?
GFT Financial Services unterstützt Sie rund um die Digitalisierung, Verwahrung und den Handel von digitalen Vermögenswerten. Unser Ansatz umfasst die Bewertung bestehender Infrastrukturen, die Unterstützung bei Compliance-Anforderungen und die nahtlose Integration unserer Lösungen in bestehende Systeme.
Co-Autor:
Salar Hydary