GFT ESG & Sustainable Finance

Wir unterstützen Sie bei allen Themen rund um ESG & Sustainable Finance
- Wir verstehen die Bedürfnisse von Finanzinstituten, agieren stets am Puls des Markts und arbeiten kontinuierlich an innovativen Neuerungen.
- Um Ihnen eine ganzheitliche Betreuung zu bieten und den optimalen Umgang mit allen regulatorischen Anforderungen zu gewährleisten, beraten wir Sie gerne rund um die Themen: Regulierung & Berichterstattung, Risikomanagement, IT-Architektur, Datenmanagement, und ESG-Management.
- Stets im Fokus stehen dabei die effiziente und zukunftsfähige Umsetzung Ihres Meldewesens, die optimale Vorbereitung auf alle regulatorischen Maßnahmen, die Offenlegung und Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken und finanziellen Auswirkungen sowie die regelkonforme und revisionssichere Umsetzung Ihrer IT-Architektur.
CSRD – nicht nur erfüllen, sondern meistern
Im Rahmen des Green Deals der Europäischen Union wurden zahlreiche Regulierungen erlassen, um die Transformation hin zu einer grünen Wirtschaft zu realisieren. Eine dieser Regulierungen ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die CSRD schafft neue und verschärfte Anforderungen an die Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsaspekten. Zudem werden Unternehmen berichtspflichtig, die bisher von einer Berichterstattung ausgenommen waren.
Unternehmen, die bereits unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fallen, müssen seit dem Berichtsjahr 2024 ihre Nachhaltigkeitserklärung gemäß CSRD abgeben. Ab dem Berichtsjahr 2025 werden alle Unternehmen berichtspflichtig, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
- Mitarbeitende > 250
- Bilanzsumme > 25 Mio. Euro
- Nettoumsatzerlöse > 50 Mio. Euro
Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen müssen für das Geschäftsjahr 2026 ihren Erstbericht erstellen, wobei sie einen zweijährigen Übergangszeitraum nutzen können, sodass sie spätestens für das Jahr 2028 berichten müssen.
Doch auch Unternehmen, die nicht unter die Berichtspflicht fallen, sollten sich dringend mit den Anforderungen der CSRD befassen. Gerade kleinere Unternehmen sind oftmals Zulieferer größerer Unternehmen, die wiederum berichtspflichtig sind. Da diese Informationen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette offenlegen müssen wird es nicht lange dauern, bis kleinere Unternehmen erste Datenanfragen Ihrer Geschäftspartner erhalten.
Die Berichterstattung wird durch die European Sustainability Reporting (ESRS) Standards präzisiert und hinsichtlich der zu berichtenden Informationen anspruchsvoller als nach aktueller Rechtslage. So sind wesentliche Auswirkungen gemäß der doppelten Wesentlichkeit zu berichten. Die hohe Anzahl von zu berichtenden Informationen verursacht eine Betroffenheit bei vielen Prozessen.
GFT unterstützt Sie dabei die neue Berichtspflicht rechtssicher zu erfüllen. Unsere Fachleute kombinieren Expertise zu aktuellen regulatorischen Anforderungen mit langjähriger und fundierter Projekterfahrung. Wir können somit die für Sie passgenaue Lösung finden und implementieren. So sorgen wir mit ihnen gemeinsam, dass aus der Pflicht eine Tugend wird mit dem geringstmöglichen Aufwand.
GFT verfügt über fundiertes Fachwissen zu ESG-Regulierung, IT-Prozesssteuerung und IT-Projektmanagement, das wir gerne in einem für Sie passenden Format zur Verfügung stellen:
Austausch: Ein unverbindliches Gespräch zu Ihren aktuellen Themen, Sorgen und Interessen rund um die CSRD und deren Umsetzung
Workshop: Ein gemeinsamer Workshop zu Ihrer ESG-Readiness. Hierfür können wir auf unsere Erfahrung und einen methodischen Ansatz zurückgreifen, mit dem wir Ihnen Ihren aktuellen Ist-Zustand aufzeigen.
Vorstudie: Eine Vorstudie zur Identifikation von fachlichen und technischen Anforderungen sowie Ableitung von Vorgehensmodellen, um mit Ihnen zusammen eine pragmatische Umsetzung zu planen.
Gehen Sie Ihre LkSG-Konformität jetzt an!
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fordert Unternehmen auf, Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung aus deren globaler Lieferkette zu entfernen.
Seit 2024 sind vom Lieferkettengesetz alle Unternehmen betroffen, die über 1.000 Mitarbeitende in Deutschland beschäftigen. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Mit der effizienten und effektiven Umsetzung der LkSG-Anforderungen gehen Sie nicht nur Gerichtsverfahren und Bußgeldern aus dem Weg, sondern erreichen damit auch eine Vorreiterstellung und Wettbewerbsvorteile.
GFT unterstützt Sie Ende zu Ende bei der Implementierung der Sorgfaltspflichten in Ihre Unternehmensstruktur. Unsere Regulatorik-Fachleute begleiten Sie mit fachlicher und technischer Expertise durch den Anforderungskatalog, von der Bestandsaufnahme über die Implementierung individualisierter Softwarelösungen bis hin zum Reporting und der Betreuung der Software. Mit uns gelingt Ihnen die erfolgreiche und pragmatische Anpassung an das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
GFT verfügt über fundiertes Fachwissen zu Regulatorik, IT-Prozesssteuerung und IT-Projektmanagement, das wir gerne in einem für Sie passenden Format zur Verfügung stellen:
Austausch: Ein unverbindliches Gespräch zu Ihren aktuellen und zukünftigen Themen, Sorgen und Interessen rund um das LkSG und dessen Implementierung.
Workshop: Ein gemeinsamer Workshop zum Thema Lieferkettengesetz mit Best-Practice-Ansätzen und aktuellen sowie zukünftigen regulatorischen Anforderungen.
Vorstudie: Eine Vorstudie zur Identifikation von fachlichen und technischen Anforderungen, durch das LkSG, sowie Ableitung von Vorgehensmodellen für eine effiziente Umsetzung.
Haben Sie Fragen? Wir helfen gerne.Harald Yamlicha





